Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig.
Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert seit 1936 ein Gebührenverzeichnis, dieses dient bis heute quasi als Bemessungsgrundlage. Die Vergütungen der Leistungsträger sind jedoch nicht immer innerhalb der in der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) verzeichneten Rahmenbeträge fixiert.
Bitte beachten Sie, dass die privaten Krankenkassen und die Beihilfen nur bis zum Höchstsatz der "Gebührenordnung für Heilpraktiker" (GebüH) erstatten.
Eine eventuelle Differenz zu meiner Liquidation ist als private Leistung vom Patienten zu begleichen.
Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen auf Basis der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) können auf Nachfrage jederzeit erstellt werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen leider keine Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker.
Falls Sie einen bereits gebuchten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie dies mindestens 24h vorher abzusagen.
Andernfalls behalte ich mir vor, den Termin voll für die reservierte Zeit in Rechnung zu stellen, da es oft nicht möglich ist, den reservierten Termin kurzfristig erneut zu belegen.
Vielleicht möchten Sie jemandem eine Freude bereiten oder etwas Gutes tun? Gerne stelle ich Ihnen einen persönlichen Gutschein aus, den Sie bei mir abholen können oder den ich Ihnen auch gerne zukommen lasse.